1. Kor. 15: "Wenn aber Christus gepredigt wird, dass er von den Toten auferstanden ist, wie sagen dann einige unter euch: Es gibt keine Auferstehung der Toten?"
Da ich von der Auferstehung Jesu ausgehe, ist es für mich auch logisch, dass eine Auferstehung der Toten möglich ist, auch wenn mir dies bisher noch nie wichtig war - im Gegensatz zur leiblichen Auferstehung Jesu Christi, die mir wichtig ist. Ich glaube, dass es ein Gericht Gottes über jeden Menschen gibt, in dem das gesamte Leben beurteilt wird - aus diesem Grund kann das Urteil erst nach dem Tod gefällt werden. Der Gerichtsgedanke spricht also für die Auferstehung der Toten, für die leibliche, weil Geist und Leib an meinem Leben und meiner Schuld beteiligt sind. Die durch die Auferstehung mögliche Gemeinschaft mit Christus und Gott steht in den Briefen insgesamt aber im Vordergrund.
In diesem Brief gibt es eine intereressante Unterscheidung zwischen natürlichem und geistlichem Leib. Was aber könnte der Unterschied zwischen einer geistlichen Auferstehung und einer Auferstehung des geistlichen Leibes sein?
Jesus wurde von Zeugen, denen ich vertraue - ohne Beweis außer der Bibel (aber das ist kein Beweis außerhalb des Glaubens) -, nach der Auferstehung gesehen und erkannt. Einen bloßen Geist hätten sie nicht sehen und erkennen können. Aber Jesus erschien nicht in seinem natürlichen Leib. Die Auferstehung geschah nicht nur in den Herzen bzw. im Geist der Jünger, sie ist eine erfahrene Tatsache für die Jünger und für mich eine Tatsache des Glaubens und schafft Tatsachen.
Dass es keine Hinweise von Nichtgläubigen auf die Auferstehung gibt, ist logisch, denn wer, der sie erlebt hätte, würde weiterhin nichtglauben können?
Da ich von der Auferstehung Jesu ausgehe, ist es für mich auch logisch, dass eine Auferstehung der Toten möglich ist, auch wenn mir dies bisher noch nie wichtig war - im Gegensatz zur leiblichen Auferstehung Jesu Christi, die mir wichtig ist. Ich glaube, dass es ein Gericht Gottes über jeden Menschen gibt, in dem das gesamte Leben beurteilt wird - aus diesem Grund kann das Urteil erst nach dem Tod gefällt werden. Der Gerichtsgedanke spricht also für die Auferstehung der Toten, für die leibliche, weil Geist und Leib an meinem Leben und meiner Schuld beteiligt sind. Die durch die Auferstehung mögliche Gemeinschaft mit Christus und Gott steht in den Briefen insgesamt aber im Vordergrund.
In diesem Brief gibt es eine intereressante Unterscheidung zwischen natürlichem und geistlichem Leib. Was aber könnte der Unterschied zwischen einer geistlichen Auferstehung und einer Auferstehung des geistlichen Leibes sein?
Jesus wurde von Zeugen, denen ich vertraue - ohne Beweis außer der Bibel (aber das ist kein Beweis außerhalb des Glaubens) -, nach der Auferstehung gesehen und erkannt. Einen bloßen Geist hätten sie nicht sehen und erkennen können. Aber Jesus erschien nicht in seinem natürlichen Leib. Die Auferstehung geschah nicht nur in den Herzen bzw. im Geist der Jünger, sie ist eine erfahrene Tatsache für die Jünger und für mich eine Tatsache des Glaubens und schafft Tatsachen.
Dass es keine Hinweise von Nichtgläubigen auf die Auferstehung gibt, ist logisch, denn wer, der sie erlebt hätte, würde weiterhin nichtglauben können?
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